Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Angebote im Einklang mit § 1 Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Anwendungen, die unter https://pathologie-rosenheim.de und alle Subdomain-Seiten verfügbar sind.

Konformitätsstatus

Teilweise konform: Diese Anwendung entspricht teilweise § 1 BayEGovV.

Gesetzlicher Name

Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft München-Pasing eG

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieser Webauftritte

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Abseits der Hauptseiten können alternative Text-Inhalte für Bilder und Tabellen fehlen. Dort können auch Fehler in der Inhaltshierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • PDF-Dokumente, die vor dem 01.04.2023 erstellt wurden, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • Einige Dokumente wurden von Einrichtungen bereitgestellt, die noch nicht alle in einer barrierefreien Fassung vorliegen.
  • Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, ergänzen wir um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform.
  • Eine mobile Ansicht für die Webseiten ist nur teilweise verfügbar, die Bildschirmausrichtung ist andernfalls auf Querformat beschränkt. Bei Seiten ohne mobile Ansicht brechen auch Texte bei kleinem Viewport nicht um.
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten haben nicht immer eine ausreichende Bezeichnung des Zwecks.
  • Anderssprachige Wörter oder Abschnitte sind nicht immer ausgezeichnet.

Begründung

Der gesamte Webauftritt wird derzeit auf Barrierefreiheit überarbeitet.  Bestehende Mängel des Webauftritts wurden oben aufgelistet.

Erstellungsdatum: 01.04.2023
Methodik: Selbstbewertung

Feedback-Mechanismus

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktinformationen:

Siehe Kontakt.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de